Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesglücksspielgesetz (LGlüG)

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesglücksspielgesetz (LGlüG) – Drucksache 15/2431
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/2485

Abg. Florian Wahl SPD: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Glücksspielsucht ist eine Krankheit, an der Zehntausende von Menschen in Baden- Württemberg leiden. Für diese Menschen – aber auch für Menschen in Situationen unterhalb der Sucht – ist das Glücks­spiel viel zu oft ein Unglücksspiel. Mit ihnen leidet ein Viel­faches an Personen: ihre Familien, ihre Freunde, ihr soziales Umfeld. Glücksspielsucht führt zum vollständigen gesellschaftlichen Rückzug, zu schweren Depressionen, zu Suizidgedan­ken oder auch zu Suiziden.

Es geht dabei nicht nur um pathologische Erscheinungen, son­dern auch ganz konkret um die wirtschaftliche Existenz von Menschen und ganzen Familien. Keine andere Sucht führt so unmittelbar in die Verschuldung und in die Verarmung. Das hat existenzielle Auswirkungen, auch wenn man die Krank­heit eines Tages in den Griff bekommt.

Deswegen trägt dieses Gesetz eine ganz klare suchtpolitische Handschrift. Es ist keine Prohibition, wie manch ein Verband uns glauben machen will, aber es ist starke und effektive Prä­vention.

Es geht um einen umfassenden Ansatz. Dieser betrifft nicht nur Spielhallen, sondern alle Formen von Glücksspiel. Alle Anbieter müssen sich um Suchtprävention und Glücksspielerschutz kümmern und den Aufsichtsbehörden ein entspre­chendes Konzept vorlegen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass betroffene Spieler rechtzeitig an die kommunalen Prä­ventions- und Beratungsstellen herangeführt werden können und die Angestellten von Glücksspielanbietern entsprechend geschult sind.

Wie wichtig solche niederschwelligen Hilfs- und Beratungs­angebote sind, können wir der Suchthilfestatistik 2011 für Ba­den-Württemberg entnehmen. Diese wurde eben erst von der Liga der freien Wohlfahrtspflege vorgelegt. Immer mehr Hil­fesuchende wenden sich an Suchtberatungsstellen. 2009 wa­ren es noch 1 354 Personen, im Jahr 2010 bereits 1 708 und im vergangenen Jahr beinahe 2 000 Menschen. Über 90 % da­von sind Männer.

Ganz entscheidend ist, dass solche Beratungsstellen in An­spruch genommen werden, bevor es zu Schuldenproblemen, bevor es zur Privatinsolvenz kommt. Auch deswegen müssen die Betreiber mit dem neuen Landesglücksspielgesetz wesent­lich mehr für den Spielerschutz und die Vermittlung bei Sucht­problemen tun.

Das mit Abstand größte Problem für die Süchtigen, die Bera­tungsangebote in Anspruch nehmen, ist das Automatenspiel. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir den Mindestabstand zwischen den Spielhallen erhöhen. Gerade angesichts des An­stiegs, den wir ausweislich der Statistiken jährlich erleben, ist schnelles Handeln sehr wichtig und geboten.

Auch die Ausgestaltung der Werbung wird reglementiert. Au­ßerdem sind Einlasskontrollen, Sperrdatenabgleiche und kla­re Regelungen zu den Sperrzeiten vorgesehen.

Klar ist: Man kann per Gesetz nicht jede Gefährdung aus­schließen. Aber die Verbindung von Prävention und Begrenzung von Glücksspielangeboten und einem guten Beratungs­netzwerk ist ein ganz wichtiger Schritt. Aus suchtpolitischer Sicht ist der vorgelegte Gesetzentwurf, der auf eine effektive Prävention zielt, daher sehr sinnvoll.

Auch an dieser Stelle appelliere ich noch einmal an die FDP/ DVP-Fraktion, die dem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte – auf jeden Fall hat sie sich bei den Beratungen in den Ausschüssen so verhalten –: Geben Sie sich einen Ruck, weil gerade dieses Gesetz ein Zeichen dafür ist, dass wir den Markt in den Dienst des Menschen stellen und nicht umgekehrt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)