Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 11. Juni 2014 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Staatsvertrags über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg – Drucksachen 15/5337, 15/5464

(Es gilt das gesprochene Wort)
Abg. Florian Wahl SPD:
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist kein leichtes Thema jetzt kurz vor der Sommerpause. Es ist jedoch wichtig, dass wir an dieser Stelle darüber reden und zum ersten Mal eine Debatte über die Präimplantationsdiagnostik hier in diesem Haus führen.
Das ist eine schwierige Debatte, und es ist auch für jeden eine persönliche Einschätzung, wie man mit diesem Thema um geht. Auch ich persönlich habe mich mit diesem Thema nicht leichtgetan. Das ging ja über alle Fraktionen im Bundestag so.
Über die Grundsatzfrage haben nicht wir zu entscheiden; denn der Rahmen wurde vom Bund gesetzt. Ich denke, deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir auf dem Weg zu einem Staatsvertrag sind, in dem Baden-Württemberg und verschiedene andere Länder gemeinsam regeln, wie wir auf angemessene Weise mit dem vom Bund gesetzten Rahmen umgehen werden. Gerade die Ethikkommission ist, denke ich, ein ganz bedeutender Punkt. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit anderen Ländern zusammenarbeiten. Auf diese Weise können Synergien genutzt und kann Wissen zusammengeführt werden; wir haben auch die Hoffnung, dass die Zahl der Anträge zu diesem Thema nicht allzu groß sein wird.
Umso mehr freut mich, dass an dieser Stelle die Landesärztekammer Baden-Württemberg die Verantwortung übernommen hat. Federführend ist diese Kommission also hier im Land angesiedelt.
Ich denke, wir tragen auch hinsichtlich der Auswahl der Mitglieder dieser Ethikkommission gemeinsam Verantwortung. Denn eines muss klar sein: Wie auch immer man persönlich dazu steht – es gilt der vom Bund vorgegebene gesetzliche Rahmen. Das heißt, wir müssen bei der Benennung der Mitglieder auch darauf achten, dass absolute Befürworter und absolute Verweigerer nur schwer in ein solches Gremium zu integrieren sind. Deshalb ist in der jeweiligen Einzelsituation, die vorliegt, ein ganz behutsamer Umgang zu gewährleisten.
Uns ist ferner wichtig – Kollegin Mielich hat das schon angesprochen –, dass ein Austausch über die Arbeit der Ethikkommission stattfindet. In § 5 des Staatsvertragsentwurfs sind die Berichtspflicht und der Informationsaustausch unter den beteiligten Ländern geregelt. Auch uns ist es natürlich wichtig, dass auch die Landtage beteiligt werden. Wir wünschen uns, dass es da auch einen regelmäßigen Austausch gibt, weil wir in diesem Bereich wirklich kein einfaches Neuland betreten und weil gerade da natürlich die parlamentarische Diskussion zumindest ein ganz wichtiger Punkt ist.
Ich möchte die Debatte jetzt nicht in die Länge ziehen, danke aber noch der Landesregierung an dieser Stelle für die konstruktive Rolle, die sie zusammen mit den Regierungen der an deren beteiligten Bundesländer gespielt hat, aber natürlich auch der Landesärztekammer, die ebenfalls nicht vor leichten Debatten stand, sich diesen gestellt hat und die besondere Verantwortung in diesem Bereich übernommen hat.
Herzlichen Dank und eine schöne Sommerpause.