Änderungsabkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung  – Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Drucksache 15/1957

Abg. Florian Wahl SPD: Herr Präsident, sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Am 15. Dezember 2011 haben die Re­gierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Bundesländer das Änderungsabkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten unterzeichnet. Damit wird verschiedenen Neuregelungen von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben Rechnung ge­tragen. Das Ziel ist ein besserer Gesundheitsschutz für die Bürgerin­nen und Bürger auch in Baden-Württemberg. Diesen sicher­zustellen ist eine zentrale gesundheitspolitische Aufgabe, und es ist eine Aufgabe, die maßgeblich bei den Ländern liegt.

Die Einrichtung der ZLG hat sich jedoch bewährt, um Synergien bestmöglich zu nutzen und ein einheitliches Vorgehen zu ge­währleisten. Man kann sie praktisch als einen gemeinsamen Adapter der Länder bezeichnen. Durch die Kompetenzerweiterung ihrer Aufgaben wird die ZLG die Möglichkeit haben, im Auftrag der Länder Angebo­te von Arzneimitteln und Medizinprodukten auch im Internet zu recherchieren. Sie kann bei Verdacht auf Manipulation oder Fälschung direkt mit den Institutionen der Strafverfolgung kommunizieren und auch auf europäischer Ebene koordinie­rend aktiv werden.

Diese Anpassung ist angesichts – die Kollegin Mielich hat es schon gesagt – verschiedener Skandale mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Vergangenheit notwendig. Sicher­heit und Qualität von Medizinprodukten müssen heute und in Zukunft Markenzeichen des deutschen Gesundheitssystems sein.

Schön, dass wir uns bei diesem Thema hier im Haus so einig sind. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf natürlich zu.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)