Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 15/6404

(Es gilt das gesprochene Wort)
Abg. Florian Wahl SPD:
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Worüber haben wir heute zu entscheiden? Es geht letztendlich nur um eine Datumsänderung, allerdings bei einem Gesetz, bei dem wichtig war, dass wir es beschlossen haben, bei einem Gesetz, das wichtig war für die Kommunen, die wir von zu vielen Spielstätten an einem Ort befreien, und das wichtig war für den Jugendschutz und die Suchtprävention.
Ich denke, da darf man jetzt nicht schwarzmalen, sondern man muss auch einmal berücksichtigen, dass uns der Staatsgerichtshof hinsichtlich des Mindestabstands, des Abstands zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie des Verbots der Mehrfachkonzession recht gegeben hat.
Lediglich bei Einzelregelungen gibt es Änderungsbedarf; in dieser Hinsicht ist den Beschwerdeführern recht gegeben worden. Diesem Änderungsbedarf kommen wir nach. Im vorliegenden Änderungsgesetz wird nun die Antragsfrist des Erlaubnisantrags vom 28.
Februar 2017 auf den 29. Februar 2016 vorverlegt. Damit schaffen wir zu einem deutlich früheren Zeitpunkt Klarheit. Ich denke, das ist für alle Beteiligten gut. Wir haben dieses Gesetz schon ausführlich debattiert, und es ist schön, dass es so viel Zustimmung erhält.
Danke.