Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 15/6404

(Es gilt das gesprochene Wort)
Abg. Florian Wahl SPD:
Herr Präsident, liebe Kolleginnen
und Kollegen! Auch die SPD wird dem Änderungsgesetz mit dem neuen Datum natürlich zustimmen.
Um es noch einmal anzusprechen: Es ist ein gutes Gesetz für den Jugendschutz und für den Spielerschutz. Es war dringend notwendig – deswegen gab es den Staatsvertrag, den wir mit dem Gesetz umgesetzt haben –, dass wir das gemeinsam auf die Reihe bekommen. Vor allem ist es ein gutes Gesetz für die
Kommunen, die wir durch die Möglichkeit der Abstandsregelung von den Spielhöllen befreien. Die Kommunalpolitiker wissen doch, welche Probleme in den Innenstädten oft bestehen: Eine Spielhölle nach der anderen siedelt sich dort an, und wir konnten überhaupt nichts dagegen machen. Das haben wir geändert. Ich denke, damit unterstützen wir einen wichtigen Teil der Kommunalpolitik.
Vor allem Vertreter der FDP/DVP-Fraktion, aber auch viele andere haben gesagt, die Abstandsregelung komme quasi einem Berufsverbot oder Ähnlichem gleich, das ginge so nicht. Pustekuchen! Der Staatsgerichtshof hat diese Regelung ganz klar bestätigt. Das Einzige, was jetzt geändert werden muss, ist ein Datum. Mit der Änderung wird jetzt ein bisschen mehr Klarheit geschaffen; ansonsten wurde das geltende Gesetz rundherum bestätigt.
Wenn sich Herr Hollenbach bei § 51 als Hellseher empfindet, dann sei ihm das an dieser Stelle gegönnt. Der Rest wurde vom Staatsgerichtshof bestätigt. Damit können wir zufrieden sein, und deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.