Florian Wahl verlangt detaillierte Auskünfte über Organspende in Baden-Württemberg

Der Böblinger Landtagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Florian Wahl hat sich mit einem Parlamentsantrag an die Landesregierung gewendet, um über die Situation der geringen Organspenden in Baden-Württemberg näher Auskunft zu erhalten.

Nach aktuellen Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation bildet Baden-Württemberg mit 12,5 Organspendern pro Million Einwohner im bundesweiten Vergleich das Schlusslicht. „Es muss gelingen das Thema Organspende in das Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken und die Bürgerinnen und Bürger dafür zu sensibilisieren“, so Florian Wahl. Ein Faktor für die geringe Zahl an Organspenden ist die hohe Widerspruchsquote von potenziellen Spendern bzw. deren Angehörigen. Florian Wahl betont: „Es wichtig, dass eine kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung und die weitere Optimierung bei der Durchführung der Angehörigengespräche stattfinden“.

Die Schlüsselfunktion im gesamten Organspendeprozess kommt unbestritten den Krankenhäusern zu. „Die Krankenhäuser müssen in den kommenden Jahren hierfür die notwenigen Strukturen besser ausbauen“, so Wahl. Ein weiterer Punkt der der Organspende negativ gegenüber steht, ist die unzureichende Vergütung der Krankenhausleistungen im Zusammenhang mit der Organspende. Dies wird durch die allgemein angespannte finanzielle Situation in den Krankenhäusern weiterverschärft.

Seit dem Jahr 2006 sind die Krankenhäuser dazu gesetzlich verpflichtet Transplantationsbeauftragte zu benennen. Zu deren Aufgaben es u. a. gehört das Führen von Angehörigengespräche und darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser ihre Verpflichtung mögliche Organspender zu melden effektiver erfüllen. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Transplantations-gesetztes ist eine Finanzierung, der bundesweit eingeführten Beauftragten, durch die Krankenkassen vorgesehen.

Deutschland hat einen hohen Standard und bewährte Strukturen im Hinblick auf Qualität und Sicherheit der Organspende und Organ-transplantation. Diese sollen erhalten werden und durch die Umsetzung des Transplantations-gesetzes zusätzliche bürokratischer Aufwand möglichst gering gehalten werden. Die diesjährige Gesundheits-ministerkonferenz hat sich mit Zustimmung des baden-württembergischen Sozialministeriums für die Einführung einer Erklärungslösung ausgesprochen, bei der die Bürgerinnen und Bürger in einem geregelten Verfahren über die Organspende informiert und zu einer persönlichen Erklärung aufgefordert werden, ob sie einer Organspende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Sollte keine Erklärung vorliegen soll eine Organentnahme erlaubt sein, wenn die Angehörigen zustimmen. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung um die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende voranzutreiben“, so der Landtagsabgeordnete Florian Wahl.