„Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene“ – Landtagsabgeordneter Florian Wahl freut sich über den verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Kommunalverfassungsrecht.

(14.05.2014) Die grün-rote Landesregierung verabschiedet neun Eckpunkte zur Änderung der Kommunal­verfassung.  Die Eckpunkte sehen eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Jugendliche erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt. „Wir geben der Jugend endlich eine Stimme um mitzuentscheiden. Als jugendpolitischer Sprecher war mir gerade diese Reform ein zentrales Anliegen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt und an der Ausarbeitung der Reform maßgeblich mitgewirkt. Von daher freue ich mich jetzt besonders über die Umsetzung“, betont Florian Wahl.

In den Eckpunkten wird auch großer Wert auf Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerent­scheide gelegt, indem das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde gesenkt wird. Ferner wird das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.

Außerdem sieht die Reform vor, dass künftig die Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen werden. Das bedeutet, dass auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten diese mitbeantragen können. „Damit werden die Beteiligungsmöglichkeiten aller Einwohner auf kommunaler Ebene deutlich verbessert. Das fördert die Integration und ein besseres Miteinander in der Kommune“, erklärt Florian Wahl.