Nach Niederlage der Landesregierung vor Gericht: SPD-Landtagsfraktion richtet Portal für Betroffene rechtswidriger Corona-Rückforderungen ein.
SPD- MdL Florian Wahl: „Wir suchen Erfahrungen von Betrieben aus dem Landkreis Böblingen“
In mehreren Musterverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. SPD- MdL Florian Wahl: „Trotzdem ist CDU-Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bislang nicht bereit, schon zurückgezahlte Beträge zu erstatten, auch wenn die Rückforderungen offenkundig rechtswidrig waren.
„CDU-Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut beharrt auf einer rechtswidrigen Praxis, obwohl das Land in Musterprozessen durch alle Instanzen verloren hat“, sagt SPD-Landtagsabgeordneter Florian Wahl. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für Unternehmen, Handwerker, Gewerbetreibende, die in der Pandemie alles am Laufen hielten. Und mit den rechtswidrigen Rückforderungen wird jetzt unserer Wirtschaft massiv Geld entzogen“. Laut Aussage der CDU-Wirtschaftsministerin handelt es sich landesweit um bis zu über 60.000 Fälle und eine Gesamtsumme von bis zu über 430 Millionen Euro.
„Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet, sofern die Gelder vor dem 8. April beantragt wurden. Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“, erklärt Wahl. „Dabei sind für uns die Erfahrungen betroffener Betriebe wichtig – und auch im Landkreis Böblingen gibt es viele Betroffene.“
Wahl: „Wer seine Soforthilfe bis zum 7. April 2020 beantragte und später Rückforderungen erhielt, kann seine Erfahrungen mit uns teilen, damit wir ein Bild über die Lage vor Ort bekommen“.
Die SPD-Landtagfraktion hat dazu im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet, das man unter:
https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/
erreichen kann.
„Egal ob geklagt wurde oder nicht, egal ob die Rückzahlung noch aussteht oder schon geleistet wurde. Das Missmanagement der CDU-Wirtschaftsministerin rund um die Corona-Soforthilfen muss ein Ende haben, und die Betroffenen im Landkreis Böblingen haben das gute Recht auf Klarheit, das Geld, das ihnen zusteht – und ein Ende der oft jahrelangen Scherereien mit dem Land, das in diesen Fällen einfach im Unrecht ist.“
Der QR-Code führt ebenfalls zum Portal:
