Grüne und SPD für einen höheren Frauenanteil in kommunalen Parlamenten

Regierungsfraktionen  fordern  Soll-Regelung zum Reißverschluss auf Kommunalwahllisten

(19.12.2012) Der Böblinger SPD-Landtagsabgeordnete Florian Wahl hat die zwischen den Regierungsfraktionen der Grünen und der SPD vereinbarte Novellierung des Kommunalwahlrechts mit dem Ziel einer besseren Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik nachdrücklich begrüßt. Danach soll eine Soll-Regelung zur abwechselnden Berücksichtigung von Frauen und Männern, die nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags ist, festgelegt werden, nachdem eine verbindliche Einführung eines „Reißverschlusses“ aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht möglich war.

„Unser politisches Ziel ist, dass mehr Frauen in die kommunalen Parlamenten gewählt werden“, so Florian Wahl. „Gleichstellung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, wir wollen mit konkreten Maßnahmen alle Parteien und Wahlbündnisse dazu drängen, ernsthaft an einer gleichen Vertretung von Frauen und Männern zu arbeiten.“ Wahl verwies darauf, dass SPD und Grüne eine entsprechende Geschlechterquotierung bereits in ihren Statuten verankert hätten. „Diese Novellierung ist ein klares Signal an CDU und FDP, die sich bislang keinerlei Quotenregelungen auferlegt haben“, ergänzt Florian Wahl.

Demgegenüber müsse diese überfällige Regelung, die nun im Gesetz beschlossen werden soll, durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, um Frauen die Ausübung eines kommunalen Mandats zu erleichtern. dies betreffe vor allem die Vereinbarkeit von Mandat, Beruf und Familie. Weitere Maßnahmen sollen dem Willen der Regierungskoalitionen zufolge einer entsprechenden Evaluation nach der Kommunalwahl 2014 folgen.

Folgender Absatz soll in § 9 des Kommunalwahlgesetzes eingefügt werden:

„Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“