Polizeireform nimmt Formen an – Polizeistandort Böblingen wird gestärkt

Die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Böblingen Dr. Bernd Murschel (GRÜNE) und Florian Wahl (SPD) begrüßen den heute von Innenminister Reinhold Gall vorgestellten regionalen Zuschnitt und die bereits festgelegten Standorte der zwölf neuen Polizeipräsidien und weiterer Einheiten der Polizei. Demnach wird der Landkreis Böblingen zukünftig zum Polizeipräsidium Ludwigsburg gehören. „Dies ist für unseren Kreis eine gute Lösung“, so Wahl und Murschel. „Die neue Aufteilung ermöglicht einen effektiven Einsatz der Polizei in beiden Landkreisen und sieht Böblingen als starken Standort mit wichtigen polizeilichen Aufgaben vor.“

Insbesondere begrüßen Wahl und Murschel, dass Böblingen selbst in Zukunft einer von landesweit zwölf Standorten einer Kriminalpolizeidirektion sein wird. „Dies stellt eine massive strategische Aufwertung und somit eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung vor Ort dar.“ Berücksichtigt wurden dabei vor allem polizeitaktische Belange wie das Kriminalitätsaufkommen, so Murschel und Wahl weiter. Zudem werden mit der Autobahnpolizei sowie dem Sonderpräsidium „Bildung und Personalgewinnung“ weitere wichtige Einheiten und Aufgaben hier angesiedelt, was eine zusätzliche Stärkung des Polizeistandorts Böblingen bedeute. Mit dem Bereich „Bildung und Personalgewinnung“ habe sich Böblingen gegen Wertheim und Freiburg durchgesetzt und sei damit der einzige Standort im ganzen Land, an dem das Sonderpräsidium und die Kriminalpolizeidirektion vereint wären.

Durch die neue Organisationsstruktur wird die Präsenz der Polizei Baden- Württemberg in der Fläche insgesamt gestärkt und ihre Leistungsfähigkeit weiter erhöht. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine schnelle und kompetente Reaktion durch die Polizei entscheidend und nicht die Nähe zur polizeilichen Leitungsebene“, betonen Murschel und Wahl. „Auch in unserem Kreis wird dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger damit sehr gut Rechnung getragen.“

Die regionalen Zuständigkeiten haben sich mit Blick auf quantitative und qualitative Kriminalitätszahlen, Verkehrsunfallzahlen und Einsatzschwerpunkte ergeben. Berücksichtigt wurden auch regionale Strukturdaten (wie Einwohner, Fläche, geo- /topografische Gegebenheiten und Verkehrs- und Pendlerströme) sowie personal- und organisationsspezifische Faktoren. Die konzeptionellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Polizeireform sollen bis zum zweiten Quartal 2013 vorliegen. Die operative Umsetzung ist für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehen und richtet sich vor allem nach den Unterbringungsmöglichkeiten.