Rechtswidrige Corona-Rückforderungen der Landesregierung: Allein 2.900 Rückforderungsfälle im Landkreis Böblingen

SPD-Abgeordneter Florian Wahl: „Schwerer Schaden für unsere Region“: Meldeportal im Netz sammelt Erfahrungen Betroffener

Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“, so der SPD- Landtagsabgeordnete Florian Wahl: „Trotzdem beharrt CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bislang auf einer rechtswidrigen Praxis. Sie ist nicht bereit, auf die rechtswidrigen Rückforderungen zu verzichten. Und es sind keine Einzelfälle: Alleine hier im Landkreis Böblingen geht es laut dem Wirtschaftsministerium um rund 2.900 Fälle und insgesamt um bis zu 20,4 Millionen Euro – das zeigt die Dimension des Missmanagements der Ministerin, die damit der Wirtschaft auch im Landkreis Böblingen schwer geschadet hat.“

Landesweit geht es um bis zu über 62.000 Fälle und um eine Gesamtsumme von bis zu über 430 Millionen Euro.

„Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet, sofern die Gelder vor dem 8. April beantragt wurden. Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“, erklärt Wahl. “Deshalb laden wir alle Betroffenen im Landkreis Böblingen, die ihre Hilfen bis zum 7. April 2020 beantragt hatten, ein, uns von ihren Erfahrungen zu Berichten, damit wir ein Bild über die Lage vor Ort bekommen“.

Die SPD-Landtagfraktion hat dazu im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet, das man unter:
https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/
erreichen kann.


Der QR-Code führt ebenfalls zum Portal: