Rund 3,3 Millionen Euro zusätzlich für die Kommunen im Landkreis Böblingen – Wahl: „Richtig viel Geld für den Kreis Böblingen. Wir kümmern uns um unsere Kommunen und sorgen für eine zukunftsfeste Infrastruktur.“

(26.06.2015) 3,26 Millionen Euro werden für finanzschwache Kommunen im Landkreis zusätzlich bereitgestellt, um Investitionen in die Infrastruktur und die Bildungsinfrastruktur zu tätigen. Das hat der Landtagsabgeordnete für den Kreis Böblingen Florian Wahl am heutigen Freitag bekanntgegeben. „Die Städte und Gemeinden sind ein Grundpfeiler unseres Gemeinwesens, die grundlegende und wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Hier entscheidet sich auch, wie zukunftsfähig unser erfolgreiches Land ist und bleibt. Deswegen ist die Unterstützung von Bildung und Infrastruktur, ob im Verkehr oder digital, direkt vor Ort so wichtig“, betonte Florian Wahl.
Die 3,26 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen im Landkreis Böblingen stammen aus der pauschalen Investitionsförderung in Höhe von 168 Millionen Euro, die für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bereit steht. Zudem fließen 40 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes in den Breitbandausbau im Land. Weitere 40 Millionen werden über den sogenannten Ausgleichstock verteilt, aus dem vor allem kleinere Gemeinden bei besonderem Bedarf unterstützt werden. Insgesamt fließen 248 Millionen Euro der Mittel nach Baden-Württemberg. Das Geld stammt aus einem Sondervermögen des Bundes, mit dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von finanzschwachen Kommunen gefördert werden sollen.
„Ich begrüße das Vorhaben ausdrücklich, dies ist ein wichtiger Beitrag zu Investitionen vor Ort. Ich danke der Landesregierung und Minister Nils Schmid, dass eine gute Lösung mit den kommunalen Landesverbänden gefunden worden ist, die es ermöglicht, dass der Kreis Böblingen ein gutes Stück vom Kuchen abbekommt“, so der Böblinger Landtagsabgeordnete Wahl.
Konkret ist die Finanzausschüttung für den Landkreis Böblingen wie folgt aufgeschlüsselt:
Aidlingen 189.542,85 €, Altdorf 80.519,12 €, Böblingen 205.649,16 €, Bondorf 99.198,97 €, Deckenpfronn 65.809,42 €, Gärtringen 211.479,33 €, Gäufelden 193.311,75 €, Grafenau 52.911,00 €, Herrenberg 329.403,16 €, Hildrizhausen 60.723,24 €, Holzgerlingen 121.007,38 €, Jettingen 160.056,21 €, Magstadt 135.040,13 €, Mötzingen 83.208,58 €, Nufringen 11.270,12 €, Renningen 150.298,70 €, Rutesheim 99.235,56 €, Schönaich 82.019,36 €, Sindelfingen 442.075,75 €, Steinenbronn 114.402,65 €, Waldenbuch 71.279,82 €, Weil der Stadt 197.464,86 €, Weil im Schönbuch 106.352,57 €.
„Das Geld ermöglicht unseren Kommunen wichtige Zukunftsinvestitionen“, fügte Wahl hinzu. Gerade die digitale Infrastruktur sei für einen wirtschaftsstarken Kreis wie Böblingen besonders wichtig, um für Themen wir Industrie 4.0 gerüstet zu sein und auch als Digitalstandort attraktiv zu bleiben. Für die pauschale Investitionsförderung in Höhe von 168 Millionen Euro hatte sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit den kommunalen Landesverbänden auf eine Verteilung verständigt, bei der unter anderem die Steuerkraft und die Arbeitslosigkeit als Kriterien einbezogen werden.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Kommunen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent erbringen. Das ist im entsprechenden Bundesgesetz festgeschrieben. Zu den genauen Voraussetzungen für eine Förderung in Baden-Württemberg, der Auszahlung der Mittel sowie zu den Berichts- und Nachweispflichten wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nun eine Förderrichtlinie erstellen.
Weitere Informationen:
Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) hat der Bundestag im Mai 2015 beschlossen, im Juni stimmte der Bundesrat zu. Bundesweit stellt der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 248 Millionen Euro. Es ist Aufgabe der Länder, den Kreis der Kommunen zu bestimmen, die eine Förderung erhalten. Die Verteilung von 168 Millionen Euro, die pauschal für Investitionen in Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, erfolgt nach den Kriterien
– Steuerkraft (unterdurchschnittliche Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum Finanzbedarf)
– Arbeitslosenzahl (überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl einer Gemeinde im Vergleich zum Landesdurchschnitt).

Mit weiteren 40 Millionen Euro wird der Ausgleichsstock gestärkt, der etwa fehlende Eigenmittel von leistungsschwachen Gemeinden ersetzt. Zudem wird die Förderung des Breitbandausbaus um 40 Millionen Euro aufgestockt.