SPD-Landtagsabgeordneter Florian Wahl: Junge Pflegebedürftige fallen im Landkreis Böblingen durchs Raster, weil es keine passenden Wohn- und Betreuungsangebote für sie gibt“

Mit diesen Worten reagiert der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Wahl auf die Antwort des Sozialministeriums zu seiner Kleinen Anfrage zur Situation junger Pflegebedürftiger im Landkreis Böblingen. Die Frage, wie junge pflegebedürftige Menschen angemessen versorgt werden können, gewinnt dabei noch an Brisanz. Am 13. November wurde im Plenum der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität erstmals beraten – ein Gesetz, das nach Ansicht Wahls die ohnehin schwierige Lage junger Pflegebedürftiger weiter verschlechtern wird.

Die Ergebnisse der Kleinen Anfrage machen deutlich: Junge pflegebedürftige Menschen finden im Landkreis praktisch keine passenden Versorgungsangebote, die ihren pflegerischen Bedürfnissen entsprechen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren zum Stichtag 15. Dezember 2023 insgesamt 2.474 Menschen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren im Landkreis Böblingen pflegebedürftig. Das entspricht einem Anstieg um 60,5 Prozent seit 2013.

Trotz dieser Entwicklung bestätigt das Sozialministerium, dass keine Pflegeeinrichtung im Landkreis speziell auf die Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger ausgerichtet ist. Lediglich 32 Plätze in drei Wohngemeinschaften für jüngere Menschen mit körperlicher Behinderung stehen zur Verfügung.

Darüber hinaus erhielten laut aktueller Pflegestatistik 56 Personen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren Leistungen der stationären Dauerpflege in klassischen Altenpflegeheimen.

Florian Wahl erklärt: „Junge Pflegebedürftige fallen im Landkreis Böblingen durchs Raster, weil es keine passenden Wohn- und Betreuungsangebote für sie gibt. Wer jung ist und plötzlich auf Pflege angewiesen ist, steht vor enormen Herausforderungen. Viele werden in Einrichtungen untergebracht, die auf ältere Menschen ausgerichtet sind und das wird ihrem Leben und ihren Bedürfnissen nicht gerecht. Wir brauchen endlich Konzepte und Strukturen, die jungen Pflegebedürftigen ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt und in einem altersgerechten Umfeld fortzuführen.“

Zwar verweist das Sozialministerium auf Programme wie Quartier 2030 oder Fördermöglichkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe, doch konkrete Projekte für junge Pflegebedürftige im Landkreis Böblingen existieren bislang nicht. Die einzige Förderung betrifft ein Modellprojekt für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Für erwachsene Pflegebedürftige bleibt das Angebot klar unzureichend.

Zusätzlich verschärft sich die Situation durch den aktuellen Vorschlag zum Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG), den Minister Lucha unter dem Deckmantel des „Bürokratieabbaus“ vorgelegt hat. Dieser sieht eine weitgehende Deregulierung der anbieterbetriebenen Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen vor, die gravierende Folgen mitziehen wird. Künftig soll die Heimaufsicht keine Möglichkeit mehr haben, bei Missständen einzugreifen oder die Qualität verbindlich zu kontrollieren. Selbst im Fall erheblicher Probleme gäbe es keine Schutzmechanismen mehr für die vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohner.

Wahl kritisiert diese Pläne deutlich: „Mit der geplanten Deregulierung verabschiedet sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortungsrolle gegenüber diesen Wohnformen. Sie überlässt Pflege-WGs den Dynamiken eines Pflegemarktes, der in Teilen ausschließlich betriebswirtschaftlichen Logiken und Investoreninteressen folgt,  ohne verbindliche Qualitätsstandards und auf Kosten des Bewohnerschutzes. Der Titel für ihr Gesetz müsste ehrlicherweise „Gesetz zur Abschaffung der Teilhabe- und Pflegequalität“ heißen.“

Durch die Schwächung der ohnehin wenigen alternativen Wohnformen besteht die Gefahr, dass sich die Lage junger Pflegebedürftiger weiter verschlechtern wird, denn ausgerechnet die Wohn- und Betreuungsmodelle, die ihnen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen könnten, würden durch das Gesetz massiv gefährdet.