Wahl: „Stärkung des Ländlichen Raums – 72 160,00 € Landesförderung für Breitenstein“

„Ein toller Erfolg für die Gemeinde Weil im Schönbuch freut sich Landtagsabgeordneter Florian Wahl. Der Antrag der Gemeinde für die Wohnumfeldmaßnahme Untere Straße und Kirchstraße mit Buswartebereich in Breitenstein war so überzeugend, dass es in die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes aufgenommen wurde, herzlichen Glückwunsch an die Gemeinde Weil im Schönbuch!“

Anlass zu Freude und Glückwünsche gibt es ganz aktuell: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat gerade die Zusage für Mittel von 72 160, 00 EURO aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Breitenstein erteilt.

Die Gemeinde Weil im Schönbuch hatte in 2011 eine Förderung im Rahmen des ELR beantragt. Nun wurden die Projekte ausgewertet und die Programmentscheidung bekannt gegeben.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass auch in Dörfern und den Gemeinden des Ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden, sagt Florian Wahl.

Daher freue ich mich, dass sich unser Einsatz um eine bessere Mittelausstattung für den Ländlichen Raum im Haushaltsverfahren bezahlt gemacht hat und mit den ausgewählten Projekten ein aktiver Beitrag zur ökologischen Modernisierung unserer Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet wird.

Das ELR ist das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum. Ziel ist es, den Ländlichen Raum attraktiv zu erhalten. In enger Abstimmung mit uns hat die grün- rote Landesregierung das ELR noch stärker als bisher auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. So müssen die Antragsteller nachweisen, wie ein zu förderndes Projekt dazu einen Beitrag leistet. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare

Energien oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen. Die Entscheidung über die Förderung von Orten und Projekten wird in einer jährlichen Programmentscheidung durch das MLR getroffen. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung werden die Projekte in einem mehrstufigen Verfahren hinsichtlich ihrer strukturverbessernden Wirkung beurteilt. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Aktionen sind, desto größer ist die Chance zur Programmaufnahme.