Zweite Beratung – Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg

20.06.2013

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 15/3408

Abg. Florian Wahl SPD: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

Auch die SPD-Fraktion stimmt mit Freude darüber, dass es jetzt so schnell zu dieser Gesetzesänderung kommt, dem Gesetzentwurf zu. Wir wollen uns an dieser Stelle auch bei der Sozialministerin und beim Sozialministerium bedanken. Denn ich denke, zu dem, was wir jetzt angegangen sind, gehört schon einiges. Das gilt vor allem für die Geschwindigkeit.

Ich glaube, wir, Baden-Württemberg, sind die Ersten, die das Ganze regeln. Das ist auch gut so, um einerseits Rechtssicherheit zu schaffen für die Ärzte, die Pflegerinnen, die Menschen, die mit der Zwangsmedikation arbeiten. Andererseits sagen wir damit: Zwangsmedikation ist als Ultima Ratio notwendig, aber wir setzen ihr ganz enge Grenzen, indem wir einerseits den Richtervorbehalt haben und andererseits sagen: Wir wollen, dass nach dieser Behandlung wieder ein selbstbestimmtes Leben möglich ist, bzw. Zwangsmedikation setzt voraus, dass bei Nichtbehandlung eine Gefahr für die betroffene Person oder für andere besteht.

Deswegen freue ich mich auch über die ganz engen Grenzen und über die Einigung, die wir hier im gesamten Haus haben. Das spricht wirklich dafür, dass wir hier an einem Strang ziehen, denn das ist nicht überall in der Gesellschaft so.

Ich möchte an dieser Stelle der Debatte sagen: Mit dem, was wir über das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz auf den Weg bringen, in das das Ganze natürlich auch einfließen wird, stärken wir die Rechte psychisch Kranker und die Strukturen vor Ort. Wir haben durch die SpDi die Mittel verdoppelt und verstetigt. Da haben wir unheimlich viel gemacht.

Wenn wir dann von bestimmten Leuten – ich will nicht sagen: von einer schrillen Minderheit – zu hören bekommen: „Psychiatrie
ist Folter, Psychiatrie ist Mord“, und das teilweise sehr massiv, dann weise ich das hier für die SPD-Fraktion und, hoffe ich, auch für das ganze Haus für die Psychiatrie in Baden- Württemberg nachdrücklich zurück.

Deswegen finde ich es gut, dass wir das Ganze jetzt regeln. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.