Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 – Drucksache 15/7443

(Es gilt das gesprochene Wort)

Abg. Florian Wahl SPD:

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In großer Einigkeit mit CDU und Grünen wird auch die SPD dem Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes, das auf Maßgaben des Staatsgerichtshofs zurückgeht, zustimmen.

Für die SPD will ich noch einmal sagen, dass das Landesglücksspielgesetz ein großer, richtiger Schritt in Richtung
Spielerschutz in Baden-Württemberg gewesen ist. Der Kollege Schwarz hat es erwähnt: Für uns sind ebenfalls die sozialpolitischen, die jugendpolitischen Aspekte sehr wichtig. Diese Aspekte werden durch das Gesetz gestärkt.
Vor allem wird auch die Kommunalpolitik gestärkt, und zwar durch die Regelungen zum Mindestabstand zu anderen Spielhallen, die durch den Staatsgerichtshof bestätigt worden sind. Wir befreien viele Kommunen von den Spielhöllen, unter denen die Kommunalpolitik und die Menschen leiden. Ich glaube, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
All diese wesentlichen Punkte sind vom Staatsgerichtshof bejaht worden. Das gilt ebenfalls für das Verbot der Mehrfachkonzession. Lediglich bei Einzelregelungen gab der Staatsgerichtshof den Beschwerdeführern recht.
Die Kollegen haben es dargelegt: Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes werden nach den Maßgaben des Staatsgerichtshofs Übergangsregelungen und die Antragsfrist angepasst. Ebenso ist eine Anpassung der Regelungen zur Spielersperre vorgesehen. Mit der Beschlussempfehlung reagieren wir auch auf eine Anregung, die nach der Anhörungsphase einging.
Wir werden zu einer zentralen Sperrdatei kommen. Das ist unser Ziel. Am 30. September 2016 soll das entsprechende Konzept vorgelegt werden. Da haben wir uns nicht verhoben.
Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.