Antisemitische Straftraten nehmen im Landkreis Böblingen zu

Florian Wahl fordert anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, Antisemitismus noch entschiedener als bisher entgegenzutreten

Seit den barbarischen Terroranschlägen der Hamas auf den Staat Israel und seine Bevölkerung am 7. Oktober 2023 ist im Landkreis Böblingen ein Anstieg von antisemitischen Straftaten, überwiegend Sachbeschädigungen in Form von Farbschmierereien mit teilweise volksverhetzendem Inhalten, zu verzeichnen. Gemäß einer Auswertung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) von 2019 bis einschließlich des 3. Quartals 2023 wurden im Unterthemenfeld „Antisemitisch“ für den Landkreis Böblingen insgesamt 27 antisemitische Straftaten und 20 Tatverdächtige ermittelt. Dies ergab eine Anfrage des Abgeordneten Florian Wahl beim Innenministerium Baden-Württemberg.

Florian Wahl kommentiert die besorgniserregenden Zahlen aus dem Antwortschreiben des Innenministeriums auf seine Kleine Anfrage wie folgt: „Antisemitismus – gestern wie heute – ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Ich zeige mich extrem besorgt darüber, dass ein Anstieg von antisemitischen Straftaten im Landkreis Böblingen bereits seit 2021 zu verzeichnen ist und 16 von 27 Ermittlungsverfahren in den letzten fünf Jahren eingestellt wurden, weil kein Täter ermittelt werden konnte. Als Demokrat*innen müssen wir angesichts dieser Entwicklungen alles daransetzen, dass unser Landkreis nicht zum antisemitischen Brennpunkt in Baden-Württemberg wird. Ich rufe alle Bürger*innen deswegen auf, auch im Hinblick auf den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am Samstag jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. “

Das Ministerium berichtete dem Abgeordneten, dass 21-mal der Straftatbestand „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB, 4-mal der Straftatbestand „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ nach § 86a StGB, 1-mal der Straftatbestand „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ nach § 304 StGB und 1-mal der Straftatbestand „Sachbeschädigung“ nach § 303 StGB für den Landkreis Böblingen zwischen 2019 und 2023 erfasst wurde. Aufgeschlüsselt auf die drei Kommunen Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg ergibt sich folgendes Bild: Böblingen (ein Fall von Volksverhetzung 2020, zwei Fälle von Volksverhetzung 2023 und ein Fall von Gemeinschädlicher Sachbeschädigung 2022), Sindelfingen (2019 und 2023 gab es jeweils einen Fall von Volksverhetzung) und Herrenberg (Zwei Fälle von Volksverhetzung 2021, drei Fälle von Volksverhetzung 2022, einen Fall von Sachbeschädigung 2022 sowie einen Fall von Volksverhetzung 2023).

Außerdem teilte das Ministerium mit, dass 20 Tatverdächtige im gesamten Landkreis seit 2019 ermittelt werden konnten. Für die drei Kommunen Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg ergibt sich folgende Aufteilung: Für Böblingen konnte wegen Volksverhetzung 2020 ein Tagverdächtiger und 2023 zwei Tatverdächtige ermittelt werden; für Sindelfingen konnte wegen Volksverhetzung ein Tatverdächtiger im Jahr 2023 ermittelt werden und in Herrenberg konnten wegen Volksverhetzung 2021 zwei Tatverdächtige und 2023 ein Tatverdächtiger ermittelt werden.

In 16 von 27 der Ermittlungsverfahren wurden nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte. Nur in wenigen Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt (2-mal in Herrenberg 2021 und 1-mal in Sindelfingen 2023).