Rechtsextreme Vorfälle im Kreis Böblingen

Florian Wahl fordert mehr Angebote gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus auf kommunaler Ebene

 

Die mediale Berichterstattung über die zwischen dem 24. und 28. August 2023 erfolgten Hakenkreuz-Schmierereien auf ein Wohnhaus in der Böblinger Robert-Bosch-Straße und das Beschmieren der Ausstellung „Gegen das Vergessen“ mit Hakenkreuzen und Hitlerbärten in Herrenberg haben Florian Wahl zutiefst bestürzt. Verfassungsfeindliche Aktionen solcher Art sind Ausdruck eines zunehmenden Extremismus im öffentlichen Raum, der uns allen Sorge bereiten müsse und niemals hinzunehmen sei, so Wahl.

Wahl ergänzt: „Ich solidarisiere mich uneingeschränkt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des angegriffenen Wohnhauses und dem Künstler Luigi Toscano, denn für die Feinde der Demokratie gibt es keinen Platz in Böblingen und Herrenberg.“

Die rechtsextremen Angriffe nahm der Abgeordnete zum Anlass, um eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Rechtsextreme Vorfälle im Kreis Böblingen“ an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu stellen.  Florian Wahl hat u.a. erfragt, wie viele Vorfälle von Hackenkreuzschmierereien bzw. -graffitis es in den letzten fünf Jahren im Kreis Böblingen gab. Laut dem Antwortschreiben des Ministeriums vom 2. Oktober 2023 lagen politisch motivierte Straftaten mit dem Tatmittel „Farb-/Markierungsgegenstand“ im Kreis Böblingen in den Jahren 2019 bis 2022 im niedrigen zweistelligen Bereich. Aufgeschlüsselt nach Tatort ergibt sich u.a. folgendes Bild: Das Tatmittel „Farb-/Markierungsgegenstand“ wurde im abgefragten Zeitraum in Böblingen 15-mal, in Sindelfingen 16-mal und in Herrenberg 15-mal erfasst. Im ersten Halbjahr 2023 wurden zehn politisch motivierte Straftaten mit dem genannten Tatmittel erfasst. Darüber hinaus wurden im ausgewerteten Zeitraum fünf Fälle von Sachbeschädigung, sieben Fälle von Volksverhetzung, ein Propagandadelikt mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ und sieben erwachsene Tatverdächtige erfasst.  In einem Sachverhalt wurde wegen eines Vergehens des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eine Geldstrafe verhängt sowie in einem weiteren Sachverhalt wegen Beleidigung nach § 185 StGB und einem Vergehen nach § 86a StGB Anklage erhoben.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass eine strafrechtliche Verfolgung oft nicht ausreichend ist. Viele Täter können nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Wahl zeigt sich deshalb davon überzeugt, dass das Problem noch stärker an der Wurzel gepackt werden muss: „Hass und Hetze sind ein großes gesellschaftliches Problem. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes eindrücklich. Wir alle – jede Politikerin und jeder Politiker, aber eben auch jede Bürgerin und jeder Bürger – tragen eine gemeinsame Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie. Damit sie wehrhaft bleibt, braucht es beispielsweise eine Stärkung von Angeboten gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus auf kommunaler Ebene“.